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CE-Richtlinien:
Nur wer gewerblich Sportboote baut muss sich an die CE-Richtlinien halten. Privatbauer dürfen ihr Boot aber erst nach fünf Jahren verkaufen, da sonst gewerblicher Bau unterstellt wird. Interessant sind die CE-Richtlinien aber auf jeden Fall, vor allem die Fahrgebietskategorisierung. Die meisten Hausboote werden wohl in die Klasse D fallen (geschützte Gewässer), da sind die Vorschriften auch für Gewerbliche durchaus erträglich.
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Hamburger-Schwimmhaus-Richtlinien:
Diese Richtlinien hat die Stadt Hamburg im Zusammenhang mit der Erschließung des Eilbekkanals ausgearbeitet. Sie können als Orientierung für stationäre Schwimmhäuser dienen. NICHT für Sportboote!
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Vorschriften für Anlegestellen:
Wer das Glück hat, ein Wassergrundstück zu besitzen und die Genehmigung für einen Anlegesteiger bekommt, sollte sich beim Bau hieran orientieren:
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Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen:
Ein motorisiertes Sportboot unterliegt auf Binnengewässern der Kennzeichnungspflicht. Steuern sind jedoch (noch) nicht fällig.
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Sportbootführerschein-Binnen:
Wer ein Sportboot mit einem Motor über 3,68kw auf deutschen Binnengewässern führt, benötigt den Sportbootführerschein-Binnen.
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